Regelung zur Handy-Nutzung

Nutzung digitaler Geräte am HGWT

  1. Im Unterricht muss das Smartphone ausgeschaltet sein.
  2. Ein Lehrer bzw. eine Lehrerin kann die Nutzung digitaler Geräte im Unterricht erlauben.
  3. Bei Klassenarbeiten und Klausuren gilt jegliche unerlaubte Benutzung digitaler Geräte als schwerer Täuschungsversuch.
  4. Bei Abiturprüfungen darf kein digitales Gerät im Raum sein, es muss vor Prüfungsbeginn ausgeschaltet im Sekretariat abgeben werden.
  5. Bei Landschulheimaufenthalten, Ausflügen und Exkursionen erfolgt die Regelung nach Abstimmung mit den Beteiligten.